Weiterführende Schulen

Alle Schüler:innen haben nach nach ihrem Abschluss die Möglichkeit, eine weiterführende Schule zu besuchen, falls sie noch keine duale Ausbildung beginnen wollen.
Die Berliner Oberstufenzentren bieten dazu die verschiedensten Bildungsgänge an.

Gymnasiale Oberstufe

Voraussetzung: MSA | Durchschnitt der Jahrgangsnoten 3 | 3 E-Kurse mit Note 3.
Dauer: 3 Jahre
Befähigung: Studium an Universitäten und Hochschulen.

Schüler:innen, die ihren MSA mit der gymnasialen Empfehlung erreichen, können in der gymnasialen Oberstufe an 19 OSZ die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, erlangen.

An unserer Kooperationsschule OSZ Banken, Immobilien und Versicherungen haben unsere Schüler:innen eine Schulplatzgarantie.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, eine der 52 Gemeinschaftsschulen, das sind Integrierte Sekundarschulen mit gymnasialer Oberstufe, zu besuchen.

Fachoberschule

Voraussetzung: MSA |  Summe der Jahrgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik darf nicht größer als 10 sein.
Dauer: 2 Jahre oder 1 Jahr nach  einer abgeschlossenen Ausbildung.
Befähigung: Studium an  Hochschulen.

An 25 OSZ können Schüler:innen die Fachhochschulreife, das Fachabitur, machen. 

Schulische Berufsausbildung

Voraussetzung: BBR oder MSA
Dauer: 2 oder 3 Jahre
Befähigung: Berufsausübung

Schüler:innen, die keinen dualen Ausbildungsplatz gefunden haben, können auch an verschiedenen OSZs eine 2 oder 3-jährige Ausbildung an einer Berufsfachschule absolvieren.

Integrierte Berufsausbildungvorbereitung (IBA)

Voraussetzung: keine
Dauer: 1 Jahr
Befähigung: Ausbildung

Schüler:innen, die ihren Schulabschluss verbessern und sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten wollen, haben die Möglichkeit, an einem der 38 OSZ die Integrierte Berufsausbildungvorbereitung (IBA) zu machen.

Durch langfristige Praktika und eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben erhöht sich Ihre Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Anmeldung an Schulen

Zeitraum: 4. März bis 28. Juni
Zusage/Absage Erstwunsch: 31. Juli

Die Anmeldung an den Schulen erfolgt im Elektronischen Anmelde- und Leitsystem (EALS) der Senatsverwaltung.

Die Schüler:innen haben die Möglichkeit, mehrere Schulwünsche anzugeben. Sie müssen sich allerdings mit den erforderlichen Unterlagen an der Schule des Erstwunsches anmelden. Für den Fall der dortigen Absage werden die weiteren Wünsche geprüft. Eine Anmeldung an mehreren Schulen ist nicht möglich.

Zur Dateneingabe der Wünsche setzen wir uns mit jedem Schüler und jeder Schülerin einzeln zusammen.

Privatschulen

Schließlich gibt es auch noch Schulen in privater Trägerschaft, wo sich die Jugendlichen mit ihren Eltern selbständig anmelden müssen. An diesen Schulen muss in der Regel Schulgeld bezahlt werden.

Sprache wählen

 

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